Sollten Sie Fragen zur Rechnung Ihrer Schornsteinfegerin oder Ihres Schornsteinfegerin haben, so klären Sie dies bitte mit dem jeweiligen Schornsteinfegerbetrieb oder der zuständigen Schornsteinfeger-Innung vor Ort. Als Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerk können wir keine Fragen zu individuellen Rechnungen beantworten.
Bitte beachten Sie: Es gibt feste Gebührensätze für hoheitliche Tätigkeiten. Die privatwirtschaftlichen Dienstleistungen unterliegen hingegen keiner Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.
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