Gebühren für hoheitliche Maßnahmen
Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfgHwG) sind im Schornsteinfegerhandwerk zwei Aufgabenbereiche zu unterscheiden: die hoheitlichen Arbeiten und die freien, privatwirtschaftlichen Dienstleistungen.
Die hoheitlichen Aufgaben (Feuerstättenschau, Ausstellen und Änderungen des Feuerstättenbescheides, baurechtliche Abnahmen, Führen des Kehrbuchs) werden ausschließlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt.
Für diese hoheitlichen Aufgaben gelten nach wie vor Gebühren. Wie hoch die jeweiligen Gebühren sind, können Sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nachlesen.
Kehr- und Überprüfungsordnung