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Wir helfen Ihnen bei der Energiewende

Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung definiert energetische Standards für Neubau und Bestand und gibt das Tempo der Energie- und Wärmewende vor. Fest steht: Bis zum Jahr 2045 soll der Gebäudebestand in Deutschland klimaneutral sein. Das Schornsteinfegerhandwerk zählt zu den klimarelevanten Gewerken und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung der Energiewende. 

Energieeinsparung und Effizenz

Schritt für Schritt zum klimafreundlichen Gebäude

Über 11.000 qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater gibt es im Schornsteinfegerhandwerk. Sie bieten unabhängige Beratungen an, stellen Energieausweise oder individuelle Sanierungsfahrpläne aus und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Wir geben Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht über diese und weitere Dienstleistungen aus dem Bereich Energieeinsparung und Effizienz.

Energieberatung

Wir machen Energiewende.EINFACH.

Die Energiewende ist für Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer eine Herausforderung. Es ist gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Wie ist der aktuelle Stand der Gesetzgebung? Welche verbindlichen Regeln für klimafreundliches Heizen gelten ab wann und für wen?

Eine Energieberatung hilft Ihnen dabei, einen Fahrplan für Ihr Gebäude zu entwickeln, um die Effizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und möglichst klimafreundlich zu heizen. Die Energieberaterinnen und Energieberater im Schornsteinfegerhandwerk kennen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und sie kennen in der Regel Ihr Zuhause. Gemeinsam entwickeln Sie eine Strategie, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung Schritt für Schritt energetisch sanieren können. Eine anschließende Fördermittelberatung unterstützt Sie dabei, passende Fördermaßnahmen zu finden und erfolgreich zu beantragen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kennen viele Menschen als „Heizungsgesetz“. Es enthält jedoch nicht nur Anforderungen an Heizsysteme, Anlagentechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien, sondern u. a. auch energetische Anforderungen an Gebäude sowie entsprechende Informationspflichten (Energieausweis).

Energieberatungen werden vom Staat bezuschusst! Fragen Sie eine Energieberaterin oder einen Energieberater nach den aktuellen Fördermöglichkeiten.

Sie möchten mehr zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfahren? Auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie weitere Informationen: 

BMWSB

Energieausweis

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Fragen Sie uns.

Energieausweise informieren über den energetischen Zustand der Immobilie, den Energieverbrauch bzw. -bedarf und beinhalten wichtige Daten zum Heizsystem sowie zur Dämmung. Diese Angaben erlauben Rückschlüsse auf die Energie- und Heizkosten eines Gebäudes und können ein wichtiges Entscheidungskriterium bei Kauf oder Wohnungssuche sein. 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht Energieausweise zur Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer dazu verpflichtet, möglichen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Auch für Neubauten ist ein Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis. 

Wir erklären Ihnen hier den Unterschied zwischen beiden Ausweistypen.

Sie interessieren sich für eine Mietwohnung oder eine Immobilie und möchten wissen, wie Sie einen Energieausweis richtig lesen? In unseren Tipps finden Sie weitere Informationen.

Tipps (Energieausweis lesen)

Der bedarfsorientierter Ausweis

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben. Qualifizierte Energieberaterinnen oder Energieberater errechnen auf Basis verschiedener Angaben, u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems, den theoretischen Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch benötigt wird unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Der verbrauchsorientierte Ausweis

Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden. Bei einem Verbrauchsausweis dokumentiert der Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und, falls zentral, auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich verbraucht wurde. Zur Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider.

Auch wenn sich die Ausweise optisch gleichen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar. Das gilt ebenfalls für ältere Energieausweise. Beachten Sie außerdem: Energieausweise verlieren nach 10 Jahren ihre Gültigkeit!

Fördermittelberatung

Wir begleiten Sie durch den Förderdschungel

Als Verbraucherin und Verbraucher sind Sie direkt von den Auswirkungen der Energie- und Wärmewende betroffen. Nutzen Sie bereits erneuerbaren Energien für Heizung oder Warmwasser? Dann befinden Sie sich auf einem guten Weg, denn der Gebäudebestand in Deutschland soll bis zum Jahr 2045 klimaneutral sein. Heizen Sie noch ausschließlich mit Öl oder Gas? Dann lassen Sie sich möglichst frühzeitig beraten und nutzen Sie staatliche Fördermittel für eine gut geplante und bezahlbare Wärmewende in Ihrem Zuhause.

Seit dem Jahr 2021 gilt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG ist ein staatliches Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und für den Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden. Ziel der BEG ist es, Energiekosten zu senken, den Klimaschutz voranzutreiben und die politischen Klimaziele zu erreichen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie der Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen, Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Heizungen (z. B. hydraulischer Abgleich), eine Dämmung der Gebäudehülle sowie die Sanierung zum Effizienzhaus – entweder mit BAFA-Zuschüssen oder mit KfW-Förderkrediten. Auch Kombinationen aus Zuschuss und Kredit sind unter Umständen möglich.

Der Staat fördert außerdem Energieberatungen vor einer Sanierung von Wohngebäuden, inklusive energetischer Bewertung des Istzustands und der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sowie klimafreundliche Neubauten.

Alternativ: Steuerliche Förderung

Steuerlich gefördert werden Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie eine energetische Baubegleitung und Fachplanung bei selbst genutzten Wohngebäuden. 

Beachten Sie: Eine steuerliche Förderung ist nur optional, aber nicht zusätzlich zu einem Zuschuss oder Förderkredit möglich.

Förderung beantragen

Abhängig von Ihrem Bauprojekt oder Sanierungsvorhaben können Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer eine Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und/oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. 

Sie wissen nicht, welches Programm zu Ihnen passt und wie Sie einen Förderantrag stellen können? Fragen Sie eine Energieberaterin und einen Energieberater im Schornsteinfegerhandwerk. Sie kennen die aktuellen Programme und Voraussetzungen bis ins Detail und beraten Sie unabhängig. 

Wichtig: Lassen Sie sich unbedingt vor einem Vertragsabschluss bzw. vor Beginn der Bau- oder Sanierungsarbeiten individuell beraten!

Lesen Sie hier mehr Informationen zu den Förderprogrammen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie zu den Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

Energieeffizienz-Experten beauftragen

Bestimmte Förderungen können Sie nur mit Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten beantragen. Dazu zählen z. B. Fördermaßnahmen für den Einbau neuer Fenster, die Dämmung der Gebäudehülle oder die Sanierung zum Effizienzhaus. Ein Energieeffizienz-Experte erstellt eine technische Projektbeschreibung, die Sie für den Antrag benötigen.

Heizlastberechnung

Die Basis für Ihr Angebot

Eine neue Heizung ist eine Investition in die Zukunft. Sie muss jedoch perfekt zu Ihrem Haus passen, denn eine zu groß oder zu klein dimensionierte Anlage arbeitet ineffizient und verursacht unnötige Kosten. Vermeiden lassen sich teure Fehlplanungen mit einer vorherigen Heizlastberechnung. Sie ermittelt den tatsächlichen Wärmebedarf der einzelnen Räume sowie des gesamten Gebäudes. Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Erstellung eines seriösen Angebots, eine präzise Planung und für einen effizienten Betrieb des neuen Heizsystems.

Fragen Sie Ihre Schornsteinfegerin oder Ihren Schornsteinfeger nach einer Heizlastberechnung und nach möglichen staatlichen Zuschüssen.

Eine Heizlastberechnung empfiehlt sich im Neubau, aber auch bei energetischen Sanierungen oder Heizungsmodernisierungen. Sie ist sogar verpflichtend für die Beantragung bestimmter Fördermittel und erforderlich für einen hydraulischen Abgleich. 

Hydraulischer Abgleich

Effizienter heizen

Einige Heizkörper werden richtig heiß, andere hingegen nur lauwarm. Kommt Ihnen das auch bekannt vor? Eine ungleiche Wärmeverteilung ist in der Regel ein Hinweis darauf, dass Ihr Heizsystem nicht optimal eingestellt ist. In diesem Fall investieren Sie viel Energie für wenig Wärme – zumindest in den obersten Etagen. Denn z. B. bei falscher Pumpeneinstellung oder -leistung kommt hier nicht genügend warmes Heizwasser an.

Helfen kann Ihnen ein hydraulischer Abgleich. Bei einem hydraulischen Abgleich ermittelt das Fachhandwerk die für jeden Raum benötigte Wärmemenge, berechnet Heizwassermenge und Pumpenleistung und stellt die einzelnen Systemkomponenten entsprechend ein. Jeder Raum erhält dann exakt die Menge an Wärmeenergie, die er benötigt. Das bedeutet für Sie mehr Wohnkomfort und Effizienz beim Heizen.

Gleichzeitig ist der hydraulische Abgleich eine wichtige Berechnung, um festzustellen, ob Ihr Gebäude und die installierten Komponenten NT-Ready (Niedertemperatur-tauglich) und somit für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe oder einer anderen erneuerbaren Energiequelle bereit sind. Eine niedrige Vorlauftemperatur ist eine Voraussetzung dafür.

Ein hydraulischer Abgleich spart bis zu 15 % Heizenergie und kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme oder im Rahmen des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gefördert werden! Fragen Sie Ihren Schornsteinfegerbetrieb nach mehr Informationen.

Auch qualifizierte Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger bieten einen hydraulischen Abgleich ein. Suchen Sie hier nach einem Betrieb in der Nähe, der diese Dienstleistung anbietet:

Schornsteinfegernetzwerk

Baubegleitung

Die Übersicht behalten

Viele Förderprogramme setzen eine qualifizierte Baubegleitung voraus – und das aus gutem Grund. Ein unabhängiger Experte stellt sicher, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen fachgerecht und nach den Vorgaben der Förderrichtlinien umgesetzt werden. Auch Energieberaterinnen und Energieberater im Schornsteinfegerhandwerk bieten Baubegleitungen an. Im Rahmen der Zusammenarbeit prüfen sie die Ausführung vor Ort, dokumentieren den Fortschritt und erstellen die notwendigen Nachweise für den Fördergeber. Als private Bauherren und Modernisierer sichern Sie damit nicht nur die Qualität Ihres Vorhabens, sondern auch Ihre Förderung.

Planen Sie eine Sanierung?
Fragen Sie Ihren Schornsteinfegerbetrieb nach einer Baubegleitung oder suchen Sie hier nach einem Betrieb in Ihrer Nähe, der diese Dienstleistungen anbietet:

Schornsteinfegernetzwerk

Effizienz.Check

Mit kleinen Maßnahmen Heizkosten sparen

Ein Effizienz.Check an Ihrer Heizung lohnt sich immer – erst recht vor der nächsten Heizsaison. Mit der richtigen Einstellung Ihrer Heizsystems können Sie Energie und damit teure Heizkosten sparen. Als erste Sparmaßnahme empfehlen wir, die Raumtemperatur und die Heizzeiten an Ihren Lebensrhythmus anzupassen. Sie wissen nicht, wie Sie die Einstellungen ändern können? Fragen Sie einfach Ihre Schornsteinfegerin oder Ihren Schornsteinfeger um Rat oder noch besser: Fragen Sie nach einem Effizienz.Check.

Was kann der Effizenz.Check?

Bei einem Effizienz.Check überprüft die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger die technischen Betriebsparameter der Anlage: Sind Sommer- und Nachtabschaltung aktiviert? Können Vorlauf- und Warmwassertemperatur abgesenkt werden? Verfügt die Anlage über eine effiziente Heizungspumpe und wurde bereits ein hydraulischer Abgleich durchgeführt? Außerdem prüfen sie, ob Leitungsrohre und Armaturen in unbeheizten Räumen gedämmt sind. Im Anschluss erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit konkreten Optimierungsmaßnahmen. 

Wichtig: Verpflichtende Heizungsprüfung in Mehrfamilienhäusern!

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht eine verpflichtende Heizungsprüfung für bestimmte Heizungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen vor. Im Rahmen der Prüfung sollen Einsparmöglichkeiten aufgezeigt werden, die durch anschließende Optimierungsmaßnahmen genutzt werden können.

Welche Heizungen sind betroffen?

Betroffen sind Heizungen mit Wasser als Wärmeträger, z. B. Gas- oder Ölheizungen.

Was müssen Hausbesitzer jetzt tun?

Betroffene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haben gemäß § 60b GEG eine Heizungsprüfung und ggf. Optimierungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Die Prüfung kann auch ein Schornsteinfegerbetrieb übernehmen.

Gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen?

Ja, abhängig vom Zeitpunkt des Einbaus sind bestimmte Fristen einzuhalten.

Ihre Heizung wurde nach dem 30. September 2009 eingebaut

Das heißt für Sie: 15 Jahre nach Einbau oder Aufstellung müssen Sie innerhalb eines Jahres eine Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung durchführen lassen.

Ihre Heizung wurde vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut

Das heißt für Sie: Bis zum 30. September 2027 steht bei Ihnen eine Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung an.

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