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Installation und Wartung von Rauchmeldern? Übernehmen wir für Sie.

Mittlerweile müssen in allen Bundesländern private Neubauten und Bestandsgebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wer für den Einbau und die Betriebsbereitschaft von Rauchmeldern verantwortlich ist und welche Räume auszustatten sind, beschreibt die jeweilige Landesbauordnung. Grundsätzlich übernehmen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Vermieterinnen und Vermieter die Installation und Wartung von Rauchmeldern.

Rauchmelder

Mieter teilweise in der Pflicht

Abhängig vom Landesrecht oder von Mietvereinbarungen können jedoch die Mieterinnen und Mieter für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich gemacht werden. Viele Wohnungsgesellschaften und Vermieter geben diese Aufgabe lieber komplett an externe Dienstleister ab. Diese überprüfen und dokumentieren regelmäßig die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder.

Rauchmelderpflicht - wo sie gilt und für wen: Auf dieser Ratgeberseite der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ erfahren Sie, ob in Ihrem Bundesland Rauchmelderpflichten im Neubau und im Bestand gelten, für private oder gewerbliche Immobilien:

Rauchmelder retten Leben

Auch Schornsteinfegerbetriebe bieten Rauchwarnmelder inklusive Montage und Wartung an. Fragen Sie Ihre Schornsteinfegerin bzw. Ihren Schornsteinfeger oder suchen Sie hier nach einem Betrieb in Ihrer Nähe, der diese Dienstleistungen anbietet:

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