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Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Wie oft und in welchen Abständen die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger zu Ihnen kommt und dafür beauftragt werden muss, können Sie in Ihrem Feuerstättenbescheid nachlesen. In diesem Dokument sind alle für Ihre Anlagen gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten und Fristen aufgeführt.

Bitte beachten Sie: Es zählen die individuellen Gegebenheiten vor Ort. Arbeiten und Intervalle können von Gebäude zu Gebäude sowie von Anlage zu Anlage unterschiedlich sein. Ausschlaggebend sind unter anderem: 

Verordnungen legen Intervalle fest

Welche Arbeiten an Ihrer Anlage grundsätzlich erforderlich sind und in welchem zeitlichen Rahmen, legen verschiedene Verordnungen fest. Es kann dadurch zu unterschiedlichen Intervallen kommen: Während sicherheitsrelevante Arbeiten1 bei vielen Anlagen jährlich stattfinden, können die Abstände einer Immissionsschutzmessung2 größer sein – abhängig von den oben genannten Faktoren (Heiztechnik, Alter und Brennstoff). 

Hinweis: An Gas-Brennwertkesseln findet keine Immissionsschutzmessung statt. In einigen Bundesländern kommt die Schornsteinfegerin bzw. der Schornsteinfeger außerdem zur Überprüfung von Lüftungsanlagen und gewerblichen Dunstabzugsanlagen.

1 Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO): Betriebs- und Brandsicherheit
2 Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV): Umweltschutz

Des Weiteren kommt die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger zweimal in sieben Jahren zur Feuerstättenschau.

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