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Wie oft kommt der Schornsteinfeger?

Wie oft und in welchen Abständen die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger zu Ihnen kommt, hängt von Ihrem Heizsystem ab. Entscheidend sind die Heiztechnik, z. B. Brennwert oder Niedertemperatur, das Alter der Anlage und der verwendete Brennstoff, z. B. Öl, Gas oder feste Brennstoffe. Die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten und Intervalle können demnach unterschiedlich sein.

Zur Erläuterung: Die Arbeiten des Schornsteinfegerhandwerks basieren im Wesentlichen auf zwei gesetzlichen Grundlagen und decken verschiedene Bereiche ab. Die Überprüfungen und Messungen auf Basis der KÜO* dienen der Aufrechterhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit. Sicherheitsrelevante Mängel sollen auf diese Weise frühzeitig festgestellt und behoben werden. Die Immissionsschutzmessung im Rahmen der 1. BImSchV* soll mögliche Umweltbelastungen feststellen und vermeiden.

* Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
* Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV)

Während Arbeiten auf Basis der KÜO bei vielen Anlagen jährlich stattfinden, können die Abstände einer Immissionsschutzmessung größer sein. An Gas-Brennwertkesseln findet z. B. keine Immissionsschutzmessung statt. Des Weiteren kommt die Schornsteinfegerin bzw. der Schornsteinfeger in einigen Bundesländern zur Überprüfung von Lüftungsanlagen und gewerblichen Dunstabzugsanlagen.

Hinweise auf die erforderlichen Arbeiten, die gesetzlichen Grundlagen und die Intervalle für Ihre Heizungsanlage finden Sie auch in Ihrem Feuerstättenbescheid. 

In dieser Tabelle können Sie nachsehen, in welchen zeitlichen Abständen die Schornsteinfegerin bzw. der Schornsteinfeger Ihre Öl- oder Gasfeuerungsanlage überprüft.

Überprüfungs- und Messfristen

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