Direkt zum Inhalt

Was ist ein Feuerstättenbescheid?

Der Feuerstättenbescheid ist ein offzielles Dokument, das als Verwaltungsakt gilt. Darin sind alle Schornsteinfegerarbeiten aufgelistet, die gesetzlich an Ihren Feuerungsanlagen vorgeschrieben sind und für die Sie eine Schornsteinfegerin bzw. einen Schornsteinfeger beauftragen müssen. Dazu zählen Messungen, Überprüfungen und Reinigungen, zum Beispiel an Gas- und Ölheizungsanlagen, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe einschließlich ihrer Abgasanlage, an Schornsteinen für Kamin- und Kachelöfen, offenen Kaminen und anderen Öfen für feste Brennstoffe. Darüber hinaus werden in einigen Bundesländern auch Lüftungsanlagen im Rahmen der vorgeschriebenen Prüfungen kontrolliert.

Was steht im Feuerstättenbescheid?

In der Regel enthält der Bescheid folgende Informationen:

Wann bekomme ich einen Feuerstättenbescheid?

Ein Feuerstättenbescheid wird im Anschluss an eine Feuerstättenschau von der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt. Sollten sich jedoch die Kehr- und Überprüfungsintervalle ändern, so muss der Feuerstättenbescheid unabhängig von der Feuerstättenschau entsprechend geändert werden. Auch wenn eine neue Feuerstätte eingebaut und abgenommen wurde, stellt die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid aus. Die Erstellung ist teilweise auch auf Basis der Kehrbuchdaten möglich. Im Falle einer Änderung wird zunächst ein Änderungsbescheid erstellt.

Was muss ich mit dem Feuerstättenbescheid machen?

Sie sollten den Feuerstättenbescheid in jedem Fall aufbewahren, denn er enthält wichtige Informationen für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer. 

Sollten Sie zudem nicht den Schornsteinfegerbetrieb Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. Ihres bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, sondern einen anderen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl für bestimmte, nicht-hoheitliche Aufgaben beauftragen, benötigt auch dieser die Informationen des Feuerstättenbescheids. 

Achten Sie im eigenen Interesse erstens auf die fachliche Qualifizierung eines von Ihnen beauftragten Schornsteinfegerbetriebes und zweitens auf die fristgerechte Durchführung. Wichtig ist auch der entsprechende Nachweis. Das vollständig ausgefüllte Formblatt sollte termingerecht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorliegen.

Was passiert, wenn ich Termine versäume?

Wenn die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht oder zu spät durchgeführt bzw. nachgewiesen werden, ist die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dazu verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden. Diese stellt dann einen Zweitbescheid aus. Sollte dieser ebenfalls nicht umgesetzt werden, kommt es zu einer Ersatzvornahme, das heißt, dass die Behörde die Schornsteinfegerarbeiten im Vollstreckungsverfahren durchführen lässt.

Auch aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen ist es wichtig, dass alle Arbeiten fach- und fristgerecht ausgeführt werden. Zudem könnten Mängel an Ihrer Anlage, die nicht entdeckt oder behoben werden, zu gefährlichen Situationen führen. Erhöhte Schadstoffkonzentrationen in den Abgasen beispielsweise belasten Ihre Gesundheit, schaden der Umwelt und kosten Sie am Ende mehr Geld.

Website durchsuchen

Drücken Sie ESC zum Schließen oder geben Sie einen Suchbegriff ein

Sticky Footer (Popup-Seiten)

BUNDESVERBAND DES SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS

- Zentralinnungsverband (ZIV) -
(juristische Person des privaten Rechts)

Westerwaldstraße 6
53757 Sankt Augustin
Telefon 02241 3407-0

© 2025 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks