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Kann ich mir einen Schornsteinfeger aussuchen?

Ja. In bestimmten Bereichen können Sie eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger selber aussuchen und nach Absprache beauftragen. Dies geht allerdings ausschließlich im Bereich der freien Tätigkeiten. Zu den freien Tätigkeiten zählen beispielsweise Schornsteinkehrungen, Messungen und bestimmte Überprüfungen.

Für den hoheitlichen Bereich ist die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig. Diese oder dieser kann nicht frei gewählt werden. Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheids und baurechtliche Abnahmen.

Bei Wechsel an Nachweise denken

Sollten Sie für die im Feuerstättenbescheid aufgeführten freien Arbeiten einen anderen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen, so muss dieser ein entsprechendes Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen ausfüllen. Achten Sie darauf, dass Sie einen dafür qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb beauftragen und dass die Arbeiten fach- und fristgerecht durchgeführt werden.

Im nächsten Schritt müssen Sie das Formblatt und die dazugehörigen Bescheinigungen an die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger weiterleiten. Ein Hinweis auf die Frist zur Übermittlung des Formblattes ist im Feuerstättenbescheid augeführt. Diese bzw. dieser übernimmt die Daten in das Kehrbuch und überprüft, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. 

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