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Ich habe Fragen zur Rechnung meines Schornsteinfegers.

Gebühren für hoheitliche Maßnahmen

Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfgHwG) sind im Schornsteinfegerhandwerk zwei Aufgabenbereiche zu unterscheiden: die hoheitlichen Arbeiten und die freien, privatwirtschaftlichen Dienstleistungen.

Die hoheitlichen Aufgaben, darunter die Feuerstättenschau, das Ausstellen und Änderungen des Feuerstättenbescheides, baurechtliche Abnahmen, das Führen des Kehrbuchs, werden ausschließlich von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern ausgeführt. Für diese hoheitlichen Aufgaben gelten nach wie vor Gebühren.

Mehr zu Arbeitswerten und Gebühren können Sie in Anlage 3 der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz nachlesen.

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Preise für freie Tätigkeiten

Zu den freien Tätigkeiten eines Schornsteinfegerbetriebes zählen die Reinigungen, Messungen und Überprüfungen nach KÜO und 1. BImSchV. Für diese privatwirtschaftlichen Aufgaben werden keine Gebühren festgesetzt. Wie bei anderen Dienstleistungen auch müssen Sie sich mit dem Anbieter, hier: dem Schornsteinfegerbetrieb, über den Preis einigen. Jeder Schornsteinfegerbetrieb kalkuliert selbst die Preise für die von ihm angebotenen Dienstleistungen auf betriebswirtschaftlicher Basis.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks kann keine Auskunft oder Bewertung zur Preisgestaltung eines Schornsteinfegerbetriebes geben. Sollten Sie Fragen zur Rechnung und zu den Preisen für freie Tätigkeiten haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Schornsteinfegerbetrieb.

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