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Welche Öfen sind betroffen?

Seit dem Jahr 2010 gelten gemäß 1. BImSchV bestimmte Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten (= Kamin-, Kachelöfen und Co). Ob bestehende Öfen die geforderten Staub- und Kohlenmonoxid-Werte einhalten, hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin in der Regel bereits festgestellt.

Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreiten.

Sollte ein Ofen die Anforderungen nicht erfüllen, muss er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

Übergangsfristen

Datum auf dem Typenschild

Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme

bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar

31. Dezember 2014

1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984

31. Dezember 2017

1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994

31. Dezember 2020

1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010

31. Dezember 2024

Weniger Emissionen durch moderne Technik

Von der Austauschverpflichtung betroffen sind überwiegend sehr alte Öfen. Diese stehen aufgrund ihrer schlechten Emissionswerte und der geringen Energieeffizienz ohnehin in der Kritik. Einzelraumfeuerstätten, die als zusätzliche Wärmequelle und nicht als Hauptheizung genutzt werden, sollen daher nach und nach durch saubere und moderne Feuerstätten ersetzt werden. Die nächste Frist endet am 31. Dezember 2024 für Öfen mit Baujahr bis einschließlich 21. März 2010. Sollte Ihr Ofen unter die Austauschpflicht fallen, sprechen Sie mit Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin über mögliche Alternativen.

Tipps für umweltfreundliches Heizen

Wenn ein Ofen qualmt und rußt, liegt das nicht immer am Alter. Zwei weitere Faktoren haben nachweislich Einfluss auf die Emissionen: die richtige Bedienung des Ofens und die Qualität der verwendeten Brennstoffe.

Tipp 1: Nur geeignetes und trockenes Brennholz verwenden
Zu feuchtes Brennholz beispielsweise führt zur Produktion von Staub- und Rußpartikeln, aber auch zur Entstehung von Glanzruß (Brandgefahr!). Die Stückigkeit, d. h. die Größe der Scheite, sollte auf die Feuerstätte abgestimmt sein.

Tipp 2: Herstellerangaben beachten
Schließen oder drosseln Sie die Verbrennungsluftzufuhr am Ofen zum falschen Zeitpunkt, kann dies zu einer unvollständigen Verbrennung führen. Bei einer unvollständigen Verbrennung entstehen Schadstoffe, die über den Schornstein direkt in die Umwelt gelangen.

Tipp 3: Brennholz richtig lagern
Am besten im Freien, trocken, überdacht und mit ausreichender Belüftung.

Das richtige Brennholz
Mehr erfahren: Ratgeber Heizen mit Holz
Glueck
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