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Aktuelle Pressemeldung

Spätestens nach 10 Jahren neue Rauchwarnmelder

In ganz Deutschland gilt mittlerweile eine Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum. Wer sich für Melder mit fest verbauten Batterien entscheidet, hat dank der langen Lebensdauer erst einmal Ruhe. Spätestens nach 10 Jahren allerdings müssen die Melder ausgetauscht werden, da die Sensoren mit der Zeit nachlassen können.

Am Beginn der Austauschpflicht orientieren

Die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern ist in den Landesbauordnungen geregelt und somit Ländersache. Aus diesem Grund wurde sie erst nach und nach in den einzelnen Bundesländern und für verschiedene Gebäudetypen (Neubau, Bestand) eingeführt. Einige Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg, haben bereits vor mehr als 10 Jahren entschieden, dass Rauchwarnmelder in Wohngebäuden in bestimmten Räumen angebracht werden müssen. In diesen Bundesländern könnten entsprechend viele Melder länger als 10 Jahre in Betrieb sein und müssen spätestens jetzt ausgetauscht werden. Im nächsten Jahr wären Rauchwarnmelder in den Bundesländern Baden- Württemberg und Hessen an der Reihe. Hier besteht die Verpflichtung seit dem Jahr 2015.

Am besten jährlich Funktion testen

Rauchwarnmelder können im Ernstfall nur dann zuverlässig funktionieren, wenn sie an der richtigen Stelle montiert wurden und regelmäßig gewartet werden. Auch für die Wartung gibt es eine Empfehlung: Gemäß der Anwendernorm DIN 14676 sollten Rauchwarnmelder mindestens einmal im Jahr auf ihre Betriebsfähigkeit geprüft werden. Verantwortlich für Installation und Wartung sind in der Regel die Eigentümer bzw. Vermieter. Abhängig vom Landesrecht oder von Mietvereinbarungen können aber auch Mieter für die Pflege und Prüfung verantwortlich gemacht werden. Zur regelmäßigen Wartung zählen: Entfernen von Staub oder anderen Verschmutzungen, Signaltoncheck über die Prüftaste, ggf. Austausch der Batterie und Überprüfung der Position: Sind im Umkreis eines halben Meters um den Rauchwarnmelder keine Hindernisse vorhanden? Befinden sich in allen Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren, die als Flucht- und Rettungswege dienen, Rauchwarnmelder?

Besser mit fest verbauter Batterie

Empfehlenswert sind Rauchmelder mit dem Q-Zeichen. Das Q-Qualitätszeichen sichert zum Beispiel die Verwendung hochwertiger, fest eingebauter Lithium-Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Dies deckt sich mit der empfohlenen Nutzungsdauer von Rauchwarnmeldern.

Tipp: Wer vorher einen Mangel oder eine Störung an seinem Rauchwarnmelder feststellt und einen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall geltend machen möchte, sollte sich die Herstellerbedingungen ansehen. Einige Hersteller bieten im Rahmen eines Garantiezeitraums Ersatz an, andere verlangen möglicherweise einen Nachweis über eine jährliche Wartung durch eine Fachkraft.

Praktischer Service vom Schornsteinfeger

Auch Schornsteinfegerbetriebe bieten Rauchwarnmelder inklusive Montage und Wartung an. Wer kein Risiko eingehen möchte, überträgt die Installation und die regelmäßige Inspektion daher seinem Schornsteinfeger oder seiner Schornsteinfegerin. Betriebe mit Rauchwarnmelderservice haben die zeitlichen Fristen im Blick, erinnern die Bewohner und tauschen die Rauchwarnmelder auf Wunsch direkt aus.


Mehr Informationen:
www.schornsteinfeger.de sowie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

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