Vom 11. bis 15. März 2019 findet die Internationale Fachmesse für innovatives Baddesign, energieeffiziente Heizungs-, Gebäude- und Klimatechnik (ISH) in Frankfurt am Main statt. In Halle 9.2 am Stand A03 informiert das Schornsteinfegerhandwerk über seine Aufgaben und Dienstleistungen.
Nationales Energieeffizienzlabel für Altanlagen:
Mehr als 1,8 Millionen Heizkessel sind eingestuft
Im Jahr 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ein nationales Energieeffizienzlabel für Bestandsanlagen eingeführt. Es soll Verbraucher auf mögliche Einsparpotenziale hinweisen und eine energetische Optimierung der Wärmeversorgung anstoßen. Auf Basis des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) werden seitdem schrittweise über 15 Jahre alte Öl- und Gasheizkessel bis 400 kW mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet. Seit 2017 ist die Etikettierung dieser Feuerstätten verpflichtend. Im gesetzlichen Auftrag labeln die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Anschluss an die Feuerstättenschau Heizkessel, die noch nicht von SHK-Handwerk, Schornsteinfegern oder Energieberatern gelabelt wurden. Als berechtigte Personen können diese das Label seit 2016 parallel auf freiwilliger Basis anbringen. Einstufung, Kennzeichnung und Information der Besitzer sind grundsätzlich kostenfrei. Die verpflichtende Kennzeichnung durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger richtet sich nach dem Zeitpunkt der Feuerstättenschau und betrifft zunächst die Baujahre bis einschließlich 1994. Nach Informationen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden bis Januar 2019 über 1,8 Millionen Heizkessel durch das Schornsteinfegerhandwerk gelabelt. Ab dem 26. September 2019 wird ein neues Etikett eingesetzt, das die Energieeffizienzklassen A+++ bis D umfasst (vorher A++ bis E).
BAFA-geförderte Energieberatung:
Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP)
Seit Dezember 2017 können beim BAFA registrierte Energieberater im Schornsteinfegerhandwerk neben Energieberatungen und Energieausweisen auch den individuellen Sanierungsfahrplan anbieten. Dieser ist Teil des BAFA-Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ und wird vom Bund gefördert. Ziel des individuellen Sanierungsfahrplans ist es, die Ergebnisse einer Energieberatung für den Eigentümer übersichtlich und leicht verständlich darzustellen und Modernisierungsvorhaben zu erleichtern. Der Fahrplan bildet den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes ab und enthält Vorschläge für eine Schritt-für-Schritt-Sanierung oder eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus. Jeweils mögliche Energie- und CO2-Einsparungen werden ebenso angegeben wie die zu erwartenden Investitionskosten und verfügbaren Fördermittel. Auf Basis des Konzepts kann der Eigentümer in der Folge eine energetische Sanierung seines Gebäudes planen. Der Staat erstattet 60 Prozent der Energieberatungskosten: maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Alte Öfen: Nächste Austauschfrist endet 2020
Wie das Umweltbundesamt bestätigt, sind die Staub-Emissionen insgesamt zurückgegangen. Die Emissionen privater Haushalte dürften sich in den nächsten Jahren weiter verbessern. Im Jahr 2010 hatte die Politik aus Gründen der Sozialverträglichkeit in der novellierten 1. BIm- SchV großzügige Austauschfristen für alte Öfen mit Grenzwertüberschreitungen eingeräumt. Diese enden nun nach und nach und sollten positive Auswirkungen auf die Emissionsbilanz im Bereich der festen Brennstoffe haben. Die nächste Übergangsfrist endet zum 31. Dezember 2020 und betrifft Einzelraumfeuerstätten mit Baujahr von 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994.
Sie dürfen ab 2021 nur weiter genutzt werden, wenn sie die geforderten Grenzwerte einhalten oder mit einer zugelassenen Staubminderungseinrichtung nachgerüstet werden. Nach Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks haben ca. 20 Prozent der rund 11 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen ein entsprechendes Alter und könnten von einer Austauschverpflichtung bzw. Nachrüstung betroffen sein.