Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks hat der Politik Vorschläge für eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Das GEG soll nach Ansicht des Berufsverbandes in Teilen vereinfacht werden, in und von der Praxis umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sein – so die wesentlichen Kernaussagen des neuen Positionspapiers.
Im Umfeld des Regierungswechsels hat das Schornsteinfegerhandwerk die Zeit intensiv genutzt, um seine Erfahrungen aus der täglichen Arbeit und das Feedback der Bevölkerung in einen Vorschlag an die Bundesregierung einzubringen. Er enthält ein flexibles Punktesystem, das verschiedene Wege zur Erreichung der Klimaziele berücksichtigt – etwa durch CO₂-Einsparungen, eine verbesserte Gesamtenergieeffizienz oder einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien, wie es das GEG bereits jetzt vorsieht.
Mehr Optionen bei EE-Anteil
Der Anteil erneuerbarer Energien soll nach Meinung des Schornsteinfegerhandwerks schrittweise bis zum Jahr 2045 steigen, beginnend mit 15 % im Jahr 2029, 35 % ab 2035, 65 % ab 2040 und schließlich 100 % ab 2045. Im Unterschied zum aktuellen GEG sollen Hausbesitzerinnen und -besitzer frei wählen können, welche Technologien und erneuerbaren Energieträger sie nutzen bzw. wie sie diese kombinieren.
Gelten soll grundsätzlich ein systemoffener Ansatz, der für den Einzelnen finanzierbar ist. Neu im Vorschlag des Bundesverbandes ist, dass auch Maßnahmen wie zum Beispiel eine Dach- bzw. Gebäudedämmung oder ein hydraulischer Abgleich anteilig angerechnet werden können. Dies ist zurzeit nicht möglich.
Der Vorschlag führt verschiedene Technologien vom Kaminofen bis zur Wärmepumpe sowie Effizienzmaßnahmen und bauliche Verbesserungen mit den zugehörigen Anrechnungswerten in Prozent auf. Am Ende könnten die Besitzerinnen und Besitzer schrittweise und auf Basis verschiedener Komponenten den jeweils geforderten Anteil erreichen. Welche Möglichkeiten sich für das individuelle Gebäude anbieten, erfahren sie im Rahmen einer Energieberatung.
Dieser Ansatz ermöglicht es, Sanierungsmaßnahmen so zu kombinieren, dass bauliche Maßnahmen, Effizienzsteigerungen und Heizungsmodernisierungen gemeinsam zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen beitragen. Da dieses Vorgehen eng an der Lebensrealität orientiert ist, trägt es wesentlich zur Steigerung der Akzeptanz für die notwendige Wärmewende bei.
Weniger Bürokratie, vereinfachte Verfahren
Der Verband fordert außerdem eine Vereinfachung der Nachweispflichten und schlägt drei mögliche Nachweiswege vor. Erfüllt wären die Anforderungen, wenn
- eine Heizungsanlage eingebaut ist oder wird, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
- der Anteil an erneuerbaren Energien über die Anlagentechnik und/ oder bauliche Verbesserungen vereinfacht berechnet wurde.
- eine detaillierte Berechnung durch einen Energieberater erfolgt.
Während das bisherige GEG den Fokus auf die Erneuerung von Heizungsanlagen gelegt hat, zielt dieser Vorschlag darauf ab, alle energiesparenden Maßnahmen unbürokratisch mit zu berücksichtigen.
„Gemeinsam mit der Politik wollen wir daran arbeiten, dass die Energiewende in der Praxis umgesetzt wird. Es ist entscheidend, dass wir die Bevölkerung in diesem Prozess mitnehmen und sie bei der Umsetzung in ihrem Zuhause unterstützen“, so Dr. Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Schwark hält eine grundlegende Vereinfachung der Regelungen für Heizungsanlagen für erforderlich. „Sie sind sehr unübersichtlich, komplex und damit für viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nicht nachvollziehbar.“ Schwark empfiehlt in Richtung Politik: „Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein sensibles Regelwerk, das insbesondere seit der letzten Novelle alles andere als trivial ist. Vorschläge zu Änderungen sollten stets mit Fachleuten abgestimmt und wohlüberlegt sein, um keine Fehlanreize zu setzen und weitere Verunsicherungen in Markt und Bevölkerung zu vermeiden.“