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Aktuelle Pressemeldung

Ergebnisse der Erhebungen: Sicherheit und Immissionsschutz

In regelmäßigen Abständen überprüfen die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger die Betriebs- und Brandsicherheit sowie die Umwelteinwirkungen von Feuerungsanlagen. Wie wichtig diese grundlegenden Aufgaben sind, lässt sich Jahr für Jahr an den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks ablesen.

CO-Gefahr: Heizungen regelmäßig prüfen und warten

Im Jahr 2022 haben die Messungen der Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen ergeben, dass fast 100.000 Gasfeuerungsanlagen einen Kohlenmonoxid-Grenzwert von 1.000 ppm im Abgas überschreiten. Darüber hinaus wiesen über 132.000 Gasfeuerungsanlagen einen CO-Gehalt zwischen 500 und 1.000 ppm im Abgas auf. Bei diesen Feuerstätten wurde aus Sicherheitsgründen eine Wartung durch einen Fachbetrieb empfohlen. Anlagen mit einem Wert von über 1.000 ppm müssen verpflichtend gewartet und vom Schornsteinfeger bzw. von der Schornsteinfegerin nochmals überprüft werden. Zu den Ursachen für eine erhöhte CO-Konzentration im Abgas zählen technische Defekte, Verschmutzungen, zu wenig Verbrennungsluft (z. B. durch neue Fenster und eine dichtere Gebäudehülle) oder versperrte Abgaswege. Tritt als Folge CO-haltiges Abgas im Aufstellraum aus, kann es für die Bewohner gefährlich werden. Kohlenmonoxid ist unsichtbar, geruchsneutral und damit so gut wie nicht wahrnehmbar. Eine CO-Vergiftung äußert sich u. a. durch Kopfschmerzen, Benommenheit und Übelkeit. Im Verdachtsfall sollten die Bewohner sofort lüften, das Gebäude verlassen und den Notruf wählen.

Mängel auch bei neuen Anlagen

Insgesamt stellte das Schornsteinfegerhandwerk bei seiner täglichen Arbeit sowie im Rahmen der Feuerstättenschau und bei baulichen Abnahmen im Jahr 2022 über eine Million Mängel fest. Neben bestehenden wurden auch geänderte oder neue Anlagen überprüft. Die Ursachen sind vielfältig und reichen von Fehlern bei der Installation bis hin zu technischen Defekten oder versäumten Wartungen.

Nächste Frist für alte Öfen

Seit dem Jahr 2010 gelten Staub- und CO-Grenzwerte sowie Übergangsfristen für bestehende Kamin-, Kachelöfen und andere Feuerstätten für feste Brennstoffe. Sollten sie die geforderten Werte nicht einhalten, müssen sie abhängig vom Alter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt stillgelegt, ausgetauscht oder mit einer Staubminderungseinrichtung nachgerüstet werden. Die nächste Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2024 und betrifft Öfen mit Baujahr vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010. Insgesamt gibt es ca. 11,5 Millionen Kamin- und Kachelöfen, Heizkamine etc. in Deutschland, davon halten ca. 3,5 Millionen die Emissionsgrenzwerte nicht ein. Ziel der Austauschpflicht ist eine Modernisierung des veralteten Ofenbestandes und die Vermeidung von belastenden Emissionen. Das Schornsteinfegerhandwerk berät Ofenbesitzer zum richtigen Heizen mit Holz und setzt sich dafür ein, dass diese Beratung möglichst regelmäßig und direkt am Ofen stattfindet. Holz und Pellets aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung können als erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag im Klimaschutz leisten, wenn sie effizient und emissionsarm eingesetzt werden.

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