Die im Motto des Bundesverbandstags thematisierten Bereiche Brand- und Umweltschutz zählen zu den Kernkompetenzen des Schornsteinfegerhandwerks. Kehr-, Überprüfungsarbeiten und Messungen machen 80 Prozent des Tagesgeschäfts aus.
Historisch gesehen stellt der Brandschutz die älteste Aufgabe des Schornsteinfegerhandwerks dar. Nach wie vor steigen Schornsteinfeger auf Dächer, um Schornsteine zu kehren und deren Querschnitt zu überprüfen. Während die Reinigung und Überprüfung von jedem qualifizierten Schornsteinfeger übernommen werden kann, fallen bestimmte Sicherheitsaufgaben in den hoheitlichen Bereich.
So kontrolliert der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im hoheitlichen Auftrag bei der Abnahme von neu installierten oder wesentlich geänderten Anlagen auch, ob Brandschutzauflagen eingehalten wurden. Dies gilt nicht nur, aber besonders bei Holzfeuerstätten: Verfügen die verwendeten Baustoffe über eine Zulassung? Sind brennbare Bauteile in der Nähe der Feuerstätte vorhanden? Sind luftabsaugende Anlagen wie Dunstabzugshauben installiert? Ist das Rauchrohr fachgerecht angeschlossen? Erst nach der Abnahme können Feuerstätte und Schornstein in Betrieb genommen werden. Im Alltag begegnen den Schornsteinfegern allerdings immer wieder gefährliche Eigenkonstruktionen wie Ofenrohre aus Kunststoff oder mit Klebeband verbundene Rohrelemente, die eine erhebliche Brandgefahr darstellen.
Insgesamt stellte der Schornsteinfeger im Jahr 2018 allein über 400.000 bauliche Mängel an Feuerstätten für feste Brennstoffe sowie deren Verbindungsstücken fest. Erst nachdem die Mängel nachweislich beseitigt sind, kann eine Anlage erstmals oder erneut in Betrieb genommen werden. Dieses System sorgt dafür, dass zahlreiche Gefahrenquellen rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden.
Ruß regelmäßig entfernen
Zum vorbeugenden Brandschutz zählt auch die Information und Beratung von Verbrauchern. Im Gespräch mit neuen und erfahrenen Ofenbesitzern weist der Schornsteinfeger auf Grundlagen im Umgang mit einer Feuerungsanlage hin und misst den Feuchtegehalt des Brennholzes. Eine zu hohe Restfeuchtigkeit wirkt sich negativ auf die Verbrennungsqualität aus und verursacht mehr Staub- und Rußpartikel, die sich in Feuerstätte, Ofenrohr und Schornstein absetzen. Mit der Zeit kann daraus brennbarer Glanzruß entstehen. Die teerartige Rußschicht lässt sich nicht mehr mit dem Kehrbesen entfernen, sondern muss vom Schornsteinfeger mit speziellem Werkzeug ausgeschlagen oder kontrolliert ausgebrannt werden. Glanzruß erhöht die Brandgefahr und sollte unbedingt vermieden werden. Ein Funke aus der Feuerstätte kann ausreichen, um die Ablagerungen zu entzünden.
Kooperation mit der Feuerwehr
Häufig wird ein Rußbrand erst entdeckt, wenn bereits Flammen aus dem Schornstein schlagen. Die herbeigerufene Feuerwehr verständigt in der Regel den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, der den Querschnitt und Zustand des Schornsteins im Auge behält. Nach Informationen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks werden jährlich ca. 7.000 Rußbrände gemeldet. Das entspricht ungefähr einem Rußbrand je Bezirk. Im Rahmen der Brandschutzprävention weist der Verband jedes Jahr vor der Heizsaison auf die Wichtigkeit einer regelmäßigen Reinigung und Überprüfung von Feuerstätte, Verbindungsstück und Abgasanlage hin.
Gemeinsame Nachwuchsarbeit
Die enge Zusammenarbeit zwischen Feuerwehren und Schornsteinfegern zeigt sich in der Praxis bei der Brandbekämpfung und setzt sich in Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene fort. Einen Schwerpunkt bildet die gemeinsame Nachwuchsarbeit. Feuerwehren werben für eine Ausbildung zum Schornsteinfeger und Schornsteinfeger fördern umgekehrt eine Ausbildung und die Mitgliedschaft bei den Freiwilligen Feuerwehren. Beide Berufsgruppen profitieren von den Fachkenntnissen und Erfahrungen des anderen. Eine klassische Win- Win-Situation, meint der Bundesverband, und spricht sich für eine aktive Mitgliedschaft der Schornsteinfeger bei den Freiwilligen Feuerwehren aus. Diese war vor der Novellierung des Schornsteinfeger- Handwerksgesetzes verpflichtend und sollte nach Meinung des Verbandes wieder verbindlich eingeführt werden.
Umweltschutz: Weniger Luftschadstoffe aus Heizungen
Seit den 1970er Jahren übernimmt das Schornsteinfegerhandwerk neben dem vorbeugenden Brandschutz die Überprüfung des Emissionsverhaltens von Heizungsanlagen. Grundlage ist die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
In regelmäßigen Abständen überprüft der Schornsteinfeger beispielsweise den Abgasverlust von Öl- und Gasheizungsanlagen. Der Abgasverlust gibt an, wie viel Wärmeenergie ungenutzt über den Schornstein entweicht. Bei Anlagen zwischen 4 und 25 kW, dazu zählen die meisten Heizungen in privaten Haushalten, darf ein Wert von 11 Prozent nicht überschritten werden. Bei einer Ölfeuerstätte analysiert der Schornsteinfeger außerdem über eine Filterprobe, ob Ölderivate oder Ruß im Abgas vorhanden sind. Öl- oder Rußrückstände deuten ebenso wie erhöhte Abgasverlustwerte und Schadstoffkonzentrationen auf mögliche technische Fehler oder Mängel hin. Diese müssen nach Feststellung durch den Schornsteinfeger behoben werden, um die Umwelteinwirkungen von Heizungsanlagen möglichst gering zu halten. Im Jahr 2018 lag die Beanstandungsquote im Rahmen der 1. BImSchV trotz der großzügigen Anforderungsgrenze bei Öl- und Gasfeuerungsanlagen bei ca. 2 Prozent.
Seit 2010 Kaminöfen im Fokus
Mit der Novellierung der 1. BImSchV im Jahr 2010 erweiterte sich der Aufgabenbereich des Schornsteinfegers u. a. im Bereich der Einzelraumfeuerstätten. Es wurde eine einmalige Beratung für Besitzer von Kamin-, Kachelöfen, Heizeinsätzen und weiteren Einzelraumfeuerstätten eingeführt, ebenso eine Holzfeuchtemessung. Besitzer bestehender Öfen mussten dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger außerdem nachweisen, ob ihre Feuerstätte bestimmte Staub- und COGrenzwerte einhält. Bei Überschreitungen sollten bzw. sollen sie abhängig von ihrem Alter nach einer Übergangszeit stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Die nächste Frist endet im Jahr 2020 für Feuerstätten mit Baujahr bis einschließlich 1994. Insgesamt halten nach Auskunft des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks ca. vier Millionen von insgesamt 11,2 Millionen Einzelraumfeuerstätten die Grenzwerte nicht ein.
Umweltschutz ist Klimaschutz: Ohne Holz geht es nicht
Im Austausch der alten Feuerstätten in Kombination mit einer erweiterten Verbraucherberatung sieht der Bundesverband erfolgversprechende Lösungsansätze für die Luftreinhaltung. „Moderne Technik und die Beratung vom Schornsteinfeger können dazu beitragen, die Emissionen weiter zu senken“, zeigt sich Präsident Oswald Wilhelm überzeugt. Ohne den Einsatz von Biomasse wird eine Energie- und Wärmewende nicht möglich sein. Selbst mittelfristig stehen nicht genügend erneuerbare Energien aus Sonne, Wind- und Wasserkraft zur Verfügung, um den Energiebedarf in Deutschland flächendeckend und kontinuierlich bedienen zu können. Kombinationen aus verschiedenen erneuerbaren Energieträgern bieten hingegen Potenzial. Dazu zählen u. a. Biomasseanlagen, die mit Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz befeuert werden. Auch deren Emissionen werden vom Schornsteinfeger überprüft. Im Abstand von zwei Jahren misst er die Staub- und COWerte dieser Anlagen und erhält Rückschlüsse auf die Verbrennungsqualität. Zurzeit liefern erst 800.000 Biomassekessel in Deutschland erneuerbare Wärme. Die Zahl gilt als ausbaufähig.