60 Prozent der Öl- und 50 Prozent der Gasfeuerungsanlagen sind älter als 20 Jahre. Diese Altanlagen erfüllen zwar die gesetzlichen Mindeststandards für Betriebs- und Brandsicherheit, liegen mit ihren Energieverbrauchswerten jedoch häufig im roten Bereich.
Wie effizient eine ältere Heizungsanlage tatsächlich arbeitet, wissen deren Eigentümer bald ganz genau. Seit 2017 hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den Auftrag, schrittweise über 15 Jahre alte Öl- und Gasheizungskessel in Energieeffizienzklassen von A++ bis E einzustufen und mit einem entsprechenden Label zu kennzeichnen. Es gleicht optisch dem EU-Energieeffizienzlabel, das Verbraucher von Waschmaschinen oder Kühlschränken kennen, und gibt auf einer Farbskala Auskunft über den Energieverbrauch des Kessels. Nach Informationen des Bundesverbandes ist das Labeling für Verbraucher kostenfrei und betrifft ausschließlich Bestandsanlagen. Neuanlagen müssen seit einigen Jahren vom Hersteller mit einem EU-Energieeffizienzlabel ausgestattet werden.
Über 2 Millionen Kessel sind gelabelt
Bei bestehenden Kesseln übernimmt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Einstufung und Kennzeichnung im Anschluss an die nächste Feuerstättenschau, zunächst bis einschließlich Baujahr 1994. Bis jetzt haben schon über 2,1 Millionen Kessel ein Energieeffizienzlabel erhalten. Ob ein C, D oder E auf der Effizienzskala zu einem anschließenden Kesseltausch geführt hat, ermittelt zurzeit das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ab 26. September 2019 gilt ein neues Label mit geänderten Effizienzklassen von A+++ bis D.
Fördern und fordern: Mehr Anreize notwendig
Über die Energieverbrauchskennzeichnung erhofft sich die Bundesregierung einen Anschub der Modernisierungsvorhaben. Zurzeit werden faktisch nur wenige der über 30 Jahre alten Standard-Heizkessel ausgetauscht, obwohl dies die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorschreibt. Dazu führen zahlreiche Ausnahmen: Grundsätzlich sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie Heizkessel mit mehr als 400 kW Leistung von der Austauschpflicht nach EnEV ausgenommen. Auch Anlagen in vor und am 1. Februar 2002 selbst bewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern genießen Bestandsschutz. Erst bei Verkauf oder Vermietung dieser Immobilien muss eine Heizungsanlage innerhalb von zwei Jahren erneuert werden.