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Ich möchte meinen Schornsteinfeger wechseln.

Die für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie als Hausbesitzerin bzw. Hausbesitzer nicht selber aussuchen. Ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger auf einen Bezirk bestellt worden, übernimmt sie / er dort für zunächst sieben Jahre alle hoheitlichen Aufgaben. Nach sieben Jahren muss sie / er sich erneut um den Bezirk bewerben. Über die Bestellung entscheidet die zuständige Behörde.

Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden. Die Innungen vermitteln zwischen Kundin bzw. Kunden und dem Schornsteinfegerbetrieb und helfen beratend weiter.

Für die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Schornsteinfegerarbeiten können Sie einen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen.

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