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Ich möchte meinen Schornsteinfeger wechseln.

In bestimmten Teilbereichen können Sie einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen und beauftragen. Möglich ist dies im Bereich der freien Schornsteinfegerarbeiten. Welche Arbeiten dies im Einzelnen an Ihrer Immobilie sind und in welchen Zeiträumen sie durchgeführt werden müssen, erfahren Sie Ihrem Feuerstättenbescheid.

Die für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie hingegen nicht selber aussuchen. Sind die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger auf einen Bezirk bestellt worden, übernehmen sie dort für zunächst sieben Jahre alle hoheitlichen Aufgaben. Nach sieben Jahren müssen sie sich erneut um den Bezirk bewerben. Über die Bestellung entscheidet die zuständige Behörde.

Sollten Sie Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. mit Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben, können Sie sich an die zuständige Schornsteinfeger-Innung in Ihrer Nähe wenden. Die Innungen vermitteln und helfen beratend weiter.

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