Unter dem Leitthema „Heizen mit Holz: natürlich – nachhaltig – effizient“ diskutierte das Schornsteinfegerhandwerk vom 1. bis 3. Juni 2026 in Straubing gemeinsam mit Marktpartnern, Fachverbänden und der Politik über die Zukunft der Wärmeversorgung in Deutschland. Im Mittelpunkt des 142. Bundesverbandstags stand unter anderem die Frage, welchen Beitrag Holzenergie und moderne Biomasseanlagen zur Wärmewende leisten können.
Aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks bleibt Holz aus nachhaltiger regionaler Waldbewirtschaftung ein wichtiger Bestandteil einer klimafreundlichen Energieversorgung. Besonders in ländlichen Regionen, in Bestandsgebäuden sowie als Hybridsystem im Neubau bietet der regenerative Brennstoff praktische Vorteile. Holz ist regional verfügbar, flexibel einsetzbar und kann Spitzenlasten unabhängig von Wetterlagen oder geopolitischen Krisen abdecken. Für Pelletöfen und Biomassekessel wird Holzenergie überwiegend aus Reststoffen gewonnen, die in Sägewerken, bei der Holzverarbeitung oder bei Wald- und Landschaftspflegearbeiten anfallen. Zertifizierte Pellets bestehen fast ausschließlich aus Sägenebenprodukten.
Förderung moderner Biomasseanlagen
Der Einbau moderner und hocheffizienter Pelletöfen sowie Biomasseheizungen wird weiterhin staatlich gefördert. Förderfähige Anlagen müssen definierte Anforderungen an Technik, Effizienz und Immissionsschutz erfüllen und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sein. Zusätzliche Förderboni gibt es insbesondere dann, wenn alte Öl- oder Gasheizungen ersetzt oder Biomasseanlagen mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpen kombiniert werden. Gerade für Modernisiererinnen und Modernisierer, die einen Heizungstausch oder Energiewechsel planen, bleiben Biomasseanlagen deshalb attraktiv.
Modernisierungsstau im Gebäudebestand
Trotz attraktiver Förderbedingungen wurden 2025 nur vergleichsweise wenige neue Holzheizkessel installiert. Das zeigen die aktuellen Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks. Die Entwicklung spiegelt die allgemeine Investitionszurückhaltung vieler Eigentümerinnen und Eigentümer wider. Insbesondere die politische Diskussion rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgte bei vielen Haushalten für Verunsicherung und führte dazu, dass Modernisierungsmaßnahmen verschoben wurden.
Die Zahl fossiler Heizungen ging zuletzt nur leicht zurück. Gleichzeitig blieb die Anzahl der Holzheizungen und Einzelraumfeuerstätten weitgehend stabil. Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) will die Bundesregierung nun sowohl angekündigte Reformen als auch europäische Vorgaben umsetzen. Ziel ist es, den Modernisierungsstau abzubauen und gleichzeitig EU-Recht in nationales Recht zu überführen.
Was sieht das EU-Recht vor?
Mit der Renewable Energy Directive III (RED III) verfolgt die Europäische Union das Ziel, Biomasse künftig gezielter und nachhaltiger einzusetzen. Holzenergie bleibt grundsätzlich Teil der Wärmewende, soll jedoch stärker reguliert und strategischer genutzt werden. Künftig soll Biomasse nur dann als erneuerbare Energie angerechnet werden können, wenn Kriterien wie nachhaltige Waldbewirtschaftung, Biodiversitätsschutz, CO₂-Einsparungen und die Rückverfolgbarkeit der Herkunft erfüllt sind. Deutschland verfügt bereits über umfangreiche Nachhaltigkeits- und Zertifizierungssysteme, die viele dieser Anforderungen berücksichtigen.
Wie positioniert sich die Bundesregierung?
Der aktuelle Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes erkennt Holzenergie weiterhin als wichtigen Bestandteil des Wärmesektors an. Typische Einsatzbereiche bleiben Pelletheizungen in Bestandsgebäuden, Gebäude im ländlichen Raum ohne Anschluss an Wärmenetze sowie Hybridsysteme im Neubau in Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpen oder Photovoltaik.
Bewertung des Gebäudemodernisierungsgesetzes durch das Schornsteinfegerhandwerk: Das Schornsteinfegerhandwerk hat zum vorliegenden Kabinettsbeschluss des Gebäudemodernisierungsgesetzes eine ergänzende Stellungnahme abgegeben. Eine Rückmeldung aus dem zuständigen Ministerium oder aus der Politik liegt bislang jedoch nicht vor. Ob die praktischen Hinweise und Erfahrungen aus dem Vollzug im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, ist daher derzeit offen. Aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks sind die vorgeschlagenen Anpassungen erforderlich, um die praktische Umsetzbarkeit und Rechtssicherheit des Gesetzes sicherzustellen. Gleichzeitig sollen die politisch zugesagte Technologieoffenheit erhalten sowie handwerkliche und rechtliche Unstimmigkeiten des aktuellen Entwurfs beseitigt werden.
„Der Kabinettsentwurf enthält an mehreren Stellen Regelungen, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. Es braucht klare Vorgaben für Nachweise, Kontrollen und Zuständigkeiten, damit die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden können. Nur so lassen sich Klimaschutz, Technologieoffenheit und Versorgungssicherheit miteinander verbinden,“ sagt Dr. Julian Schwark, Vorstand Energie im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Scheitholz bleibt zugelassen
Besonders relevant für Eigentümerinnen und Eigentümer ist die vorgesehene Anerkennung bestimmter Holzreste nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Nach aktuellem Stand gelten alle Holzarten und Holzreste, die bereits nach § 3 der 1. BImSchV als Brennstoffe zugelassen sind, weiterhin als gesetzeskonform. Dazu gehören naturbelassenes Scheitholz, Reisig, Zapfen sowie gepresste Brennstoffe wie Holzpellets oder Holzbriketts, die für die jeweilige Feuerstätte geeignet sein müssen. Wer Restholz aus nachhaltiger regionaler Waldbewirtschaftung oder zertifizierte Pellets nutzt, kann diese Brennstoffe auch künftig verwenden.
Keine Kaskadenpflicht im privaten Bereich
Nach aktuellem Stand ist keine verpflichtende Kaskadennutzung für private Haushalte vorgesehen. Eine Kaskadennutzung bedeutet, dass hochwertiges Holz zunächst stofflich genutzt wird, beispielsweise im Bau- oder Möbelbereich. Erst nach einer weiteren Nutzung oder Wiederverwertung soll das Material energetisch verwertet werden. Auch zusätzliche Nachweispflichten für private Haushalte sind derzeit nicht vorgesehen. Wer mit Holz, Pellets oder Hackschnitzeln heizt, muss somit künftig nicht durch Zertifikate oder Herkunftsnachweise belegen, woher die eingesetzten Brennstoffe stammen.
Nachweispflichten erst bei größeren Gebäuden
Biomasse-Hybridheizungen nehmen im aktuellen Gesetzentwurf eine besondere Stellung ein. Während Betreiber neuer Gas- oder Ölheizungen künftig schrittweise steigende Anteile von Biomethan oder grünem Wasserstoff einsetzen sollen, sind zertifizierte Biomasse-Hybridheizungen von dieser sogenannten „Bio-Treppe“ im Entwurf ausgenommen. Erst bei größeren Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten sieht der Entwurf ab 2035 zusätzliche Nachweispflichten vor. Dann soll dokumentiert werden, dass die Biomasse-Komponente tatsächlich einen relevanten Anteil an der Wärmeversorgung übernimmt. Gleichzeitig kann die kommunale Wärmeplanung Einfluss auf den Einbau neuer Biomasseanlagen haben. Wird in einem Gebiet beispielsweise ein Fern- oder Nahwärmenetz beschlossen, können dezentrale Biomassefeuerungen lokal eingeschränkt werden.
Biomasse als wichtige Option erhalten
Aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks zeigt der aktuelle Gesetzesentwurf, dass die Politik den Einsatz regenerativer fester Biomasse dort weiterhin ermöglichen möchte, wo dieser technisch sinnvoll, wirtschaftlich tragfähig und klimafreundlich ist. Gerade in ländlichen Regionen kann ein moderner und emissionsarmer Pelletkessel, etwa in Kombination mit Solarthermie, eine praktikable Lösung beim Austausch alter Öl- oder Gasheizungen darstellen. Gleichzeitig bleibt eine moderne und emissionsarme Verbrennung entscheidend, um Umwelt- und Luftqualitätsziele einzuhalten.
Das Schornsteinfegerhandwerk spricht sich ausdrücklich für einen verantwortungsvollen, nachhaltigen und effizienten Einsatz von Holzenergie aus. „Holz aus nachhaltiger regionaler Waldbewirtschaftung muss auch künftig Teil einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bleiben“, so Markus Burger, Vorstand Technik im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.
Besser als ihr Ruf: moderne Holzheizungen
Durch regelmäßige Überprüfungen und Emissionsmessungen sorgt das Schornsteinfegerhandwerk dafür, dass Holz- und Pelletheizungen möglichst umweltfreundlich betrieben werden. Moderne Holzheizkessel verfügen über effiziente Verbrennungstechnik und arbeiten in der Regel mit gleichbleibender Verbrennungsqualität. Zusätzliche Staubminderungseinrichtungen können die Emissionswerte weiter reduzieren. Entscheidend bleiben zudem eine fachgerechte Bedienung und geeignete Brennstoffe.
Beratung hilft – auch bei älteren Öfen
Auch moderne Einzelraumfeuerstätten wie Pellet- oder Kaminöfen verfügen inzwischen häufig über digitale Steuerungssysteme. Problematischer sind ältere Anlagen, die bei falscher Bedienung höhere Emissionen verursachen können. Die aktuelle Rechtslage sieht bislang lediglich eine einmalige Beratung bei der ersten Inbetriebnahme vor. Diese reicht jedoch nicht immer aus, um Bedienungsfehler oder die Nutzung ungeeigneter Brennstoffe dauerhaft zu vermeiden. Nach Einschätzung des Schornsteinfegerhandwerks kann eine bedarfsorientierte Beratung direkt an der Feuerstätte positive Effekte erzielen. Praxisstudien zeigen, dass sich dadurch Emissionen reduzieren lassen. Mit Blick auf die geplante Novelle der 1. BImSchV spricht sich der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks deshalb für individuelle und bei Bedarf wiederholte Beratungen aus.