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BAFA-förderung "Heizen mit Erneuerbaren Energien"

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Sollarkollektoranlagen, Gas-Hybridheizungen, Erneuerbare Energien Hybridheizungen oder von Renewable Ready-Gasbrennwertheizungen.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen. Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die zum Zeitpunkt des Antrags bestehenden Bestimmungen weiter.

Hier finden Sie weitere Informationen über Fördersätze und Voraussetzungen für:

Mehr Informationen zum BAFA-Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien"

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Doch welche kommen für Sie in Frage? Wie und wo erhalten Sie die bestmögliche Förderung?

Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger nach einer Energieberatung: Als qualifizierter Energieberater stellt er Energieausweise und individuelle Sanierungsfahrpläne aus, berät zu aktuellen Förderangeboten und übernimmt für Sie die Antragstellung.

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