BAFA-förderung "Heizen mit Erneuerbaren Energien"
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Sollarkollektoranlagen, Gas-Hybridheizungen, Erneuerbare Energien Hybridheizungen oder von Renewable Ready-Gasbrennwertheizungen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen. Für vorher beantragte Maßnahmen oder bereits bewilligte Anträge gelten die zum Zeitpunkt des Antrags bestehenden Bestimmungen weiter.
Hier finden Sie weitere Informationen über Fördersätze und Voraussetzungen für:
Mehr Informationen zum BAFA-Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien"