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Ab 2024: 65 % erneuerbare Energien für neue Heizungen

Ab 2024: 65 % erneuerbare Energien für neue Heizungen

Ein aktueller Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschreibt ambitionierte Ziele für die nationale Wärmewende. Ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien ab 2024, weniger Ausnahmen für alte Heizkessel und keine fossilen Brennstoffe mehr ab 2045 – so lauten die Eckpunkte des Entwurfs, der noch vom Parlament bestätigt werden muss.

Schon ab 2024, bereits ein Jahr früher als ursprünglich geplant, sollen neu installierte Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bauherren haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärme und Stromdirektheizungen. Beim Einbau einer neuen Heizung in Bestandsgebäuden sind außerdem bestimmte Hybridanlagen, nachhaltige Biomasse, Solarthermie oder eine Kombination dieser Technologien möglich. Welche Anforderungen an die jeweiligen Technologien gelten, beschreibt der Referentenentwurf.


Da im Neubau bereits Effizienzhausstandards gelten, sorgt der Gesetzesentwurf vor allem bei Besitzern von bestehenden Gebäuden für Verunsicherung. Ist ab dem Jahr 2024 wirklich Schluss mit herkömmlichen Öl- und Gasheizungen? Dürfen bereits installierte Anlagen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr betrieben werden? „Nein, so ist es nicht“, erklärt Dr. Julian Schwark vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. „Es gibt kein generelles Betriebsverbot ab dem Jahr 2024 für bestehende Öl- und Gasheizungen. Der 65-Prozent-Anteil gilt zunächst nur für neu installierte Anlagen.“

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