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Klimafreundliche Wärme: Heizen mit Holz

Ein Kaminofen soll es sein 

Sie bauen und möchten zusätzlich zu Ihrem Heizsystem einen Kaminofen installieren. Das Angebot im Designbereich und bei der technischen Ausstattung ist vielfältig. Bevor Sie sich jedoch mit der Auswahl eines Modells beschäftigen, sollten Sie einige grundsätzliche Fragen klären:

  • Möchten Sie einen Raum oder mehrere Räume beheizen?
  • Möchten Sie den Ofen nur gelegentlich nutzen oder Wärme in das zentrale Heizungssystem einspeisen?
  • Welchen Brennstoff möchten Sie nutzen?
  • Wo können / möchten Sie den Brennstoff lagern?

Nach den Antworten richtet sich die weitere Planung. Kontaktieren Sie frühzeitig den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin. Sie informieren Sie über baurechtliche Bestimmungen rund um Feuerstätte und Abgasanlage.

Scheitholz oder Pellets?

Ohne Schornstein geht es nicht

Für den Anschluss Ihres Kaminofens benötigten Sie einen Schornstein, der mit seinem Material, Querschnitt und in der Höhe zur Feuerstätte passen muss. Die Position auf dem Dach richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort.

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Kaminofenkauf: Auf Zulassung achten

Tipp 1: Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit dem CE-Zeichen. Geräte ohne CE-Zeichen dürfen in Deutschland nicht eingebaut und betrieben werden.

Tipp 2: Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen verschiedene gesetzliche Anforderungen erfüllen. Vorgeschrieben sind bestimmte Mindestwirkungsgrade sowie Grenzwerte für Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen. Neue Feuerstätten (installiert ab 1. Januar 2015) müssen Stufe 2 der 1. BImSchV einhalten.

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Brandschutz: Abstände einhalten

Wegen der Brandgefahr dürfen in unmittelbarer Nähe der Feuerstätte und des Ofenrohrs keine brennbaren Bauteile oder Materialien verarbeitet sein. Der geforderte Mindestabstand richtet sich auch nach der Feuerstätte. Beachten Sie also die verbindlichen Angaben des Herstellers oder Typenschildes und planen Sie diese bereits in der Bauphase mit ein. Dies gilt besonders bei Gebäudewänden aus und mit brennbaren Baustoffen.

Wichtig: Fußböden aus brennbaren Baustoffen müssen außerdem durch einen nicht-brennbaren Belag geschützt werden. Dieser muss den Fußboden 50 Zentimeter vor der Brennraumöffnung und 30 Zentimeter an den Seiten abdecken.

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Wie viel Luft braucht der Ofen?

Für eine emissionsarme Verbrennung und einen sicheren Betrieb braucht eine Feuerstätte genügend Sauerstoff (= Verbrennungsluft). Bei raumluftabhängigen Feuerstätten wird diese zum Beispiel über Fenster- oder Türfugen zugeführt.

In Gebäuden mit sehr dichter Gebäudehülle oder in energetisch sanierten Gebäuden empfiehlt sich eine Verbrennungsluftversorgung von außen. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten, wie eine ausreichende Luftzufuhr am gewünschten Standort sichergestellt werden kann.

Was tun bei Dunstabzugs- oder Lüftungsanlagen?

Nicht vergessen: Termin für die Abnahme!

Vor der ersten Nutzung muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin den Kaminofen und die Abgasanlage (Verbindungsstück und Schornstein) baurechtlich abnehmen. Sie überprüfen dabei, ob die Vorgaben für Betriebs- und Brandsicherheit eingehalten werden. Ist der Schornstein geeignet und sein Querschnitt frei? Sind die Anschlüsse fachgerecht? Wurden die gesetzlichen Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten und liegen alle notwendigen Zulassungen vor? Erhält der Kaminofen ausreichend Verbrennungsluft? Bei luftabsaugenden Anlagen in der Wohneinheit müssen ggf. Fensterkippschalter oder Luftdruckwächter nachgewiesen werden.

Bevollmächtigtensuche: Wer ist für mich zuständig?
Glueck
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