bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude
Förderberechtigt sind:
- Eigentümer von Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Nießbrauchberechtigte
- Mieter/Pächter
Voraussetzungen:
- Das Gebäude steht in Deutschland.
- Der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück.
- Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.
Förderhöhe:
Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars gewährt: maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird direkt an den Berater ausgezahlt, der diesen dann von seinem Honorar abzieht.
Ein Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für eine zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen kann zusätzlich beantragt werden.
Wichtig: Für dieses Förderprogramm muss der Energieberater vom BAFA zugelassen worden sein.